Kosten/Gebühren

Die Kosten einer Erstberatung werden von mir mittels Gebührenvereinbarung zwischen Ihnen und mir für Sie transparent festgelegt. Die Obergrenze für Privatpersonen sind 190,00 Euro zzgl. 19 % Umsatzsteuer, oft sind ist die Erstberatung deutlich günstiger.

Im außergerichtlichen Bereich richtet sich meine Vergütung nach der Gebührentabelle des RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) bzw. nach einer gesonderten Gebührenvereinbarung.

Im gerichtlichen Bereich gilt dann grundsätzlich das RVG, welches die Mindestvergütung des Rechtsanwalts regelt.

Bedürftige Menschen können für eine Beratung/Vertretung im außergerichtlichen Bereich Beratungshilfe beim örtlich zuständigen Amtsgericht beantragen. Im Gerichtsverfahren gibt als dann die Möglichkeit der Gewährung von Prozesskostenhilfe, wenn die Klage bzw. Vertretung zudem noch hinreichend Aussicht auf Erfolg bietet. Prozesskostenhilfe kann ratenfrei oder in Raten gewährt werden.

Die entsprechenden Antragsformulare stelle ich Ihnen gerne zur Verfügung.